AGB - Riederalp Ferienwohnung Vermietung Haus Weisshorn

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von der Ferienwohnung (Mietobjekt) Haus Weisshorn („Wh26“),
Wohnung 26, Liftweg 9, 3987 Riederalp

1. Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt wie im Angebot von uns beschrieben oder mündlich mitgeteilt. Das Mietobjekte ist
vollständig möbliert. Die Betriebskosten (Wasser, Strom, Heizung) sind im Mietpreis eingeschlossen. Der Mietvertrag tritt definitiv
in Kraft und ist verbindlich, wenn der unterzeichnete Vertrag und die Anzahlung innerhalb von 30 Tagen ab Angebotserteilung
im Besitz des Vermieters („Wh26“) sind. Wird die Bedingung nicht erfüllt, kann die Wohnung ohne Rücksprache und ohne
jegliche Ersatzpflicht anderweitig vermietet werden. Der gesamte Mietpreis (Restzahlung) ist dem Vermieter („Wh26“) frei von
jeglichen Abzügen spätestens 30 Tage vor Anreise zu leisten. Die Bezahlung erfolgt über Banküberweisung oder
Internetbanküberweisung mit IBAN-Code, was Ihnen die hohen Kosten der Auslandsüberweisung erspart. Alle Bankspesen
gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Die Miete beginnt am im Mietvertrag genannten Tage ab 16 Uhr. Der Mieter erhält die Schlüssel des Mietobjekts am
vereinbarten Domizil. Wie verzichten auf eine Schlüsselkaution. Bei Schlüsselverlust sind die effektiven Ersatzkosten
(inkl. Schliesszylinder etc.) zu leisten.

3. Kann der Mieter den Mietvertrag nicht oder nur verspätet antreten, so hat er dies dem Vermieter („Wh26“) unverzüglich
mitzuteilen. Sofern dem Vermieter („Wh26“) eine alternative Vermietung nicht möglich ist, bleibt der vereinbarte Mietpreis zur
Zahlung fällig. Ist eine alternative Vermietung möglich, so schuldet der Mieter dem Vermieter („Wh26“) lediglich eine
Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 300.-. Wird vom Mieter die Mietdauer nach Übernahme des Mietobjekts nicht
eingehalten, so bleibt er dem Vermieter („Wh26“) dennoch den Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer schuldig.

4. Ein Rücktritt von einem rechtsgültig geschlossenen Mietvertrag ist nur in schriftlichem Einvernehmen zwischen
Vermieter („Wh26“) und dem Mieter möglich. Der Vermieter („Wh26“) ist in einem solchen Falle berechtigt,
Rücktrittspauschalen von bis zu 50 % der vereinbarten Bruttomiete zu verlangen.

5. Die Überlassung des Mietobjekts dient nur zu Wohnzwecken und nur für die angemeldeten Personen
(inkl. Kinder unter 16 Jahren). Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Änderungen in der Personenanzahl sind dem Vermieter zu melden und dürfen die maximal Belegung von 5 Personen nicht
überschreiten.

6. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit
entstandenen Schäden im Objekt dem Vermieter („Wh26“) unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Eltern haften für ihre
Kinder. Für alle vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Mobilien wird keine Haftung übernommen. Die jeweilige
Hausordnung ist zu beachten.

7. Das Rauchen ist in den Mietobjekten grundsätzlich nicht gestattet. Im Fall von Zuwiderhandlungen kann eine zusätzliche
Reinigungspauschale in Höhe von bis zu CHF 400.- erhoben werden.

8. Wenn der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste (falls vorhanden) feststellt,
muss dies spätestens am nächsten Tag dem Vermieter oder der Verwaltung („Wh26“) mitgeteilt werden. Das Mietobjekt gilt
ansonsten vom Mieter als genehmigt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt
werden, wenn die Schäden durch den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird. In dringenden
Fällen ist dem Vermieter („Wh26“) gestattet, die Wohnung bzw. Liegenschaft zu betreten.

9. Das Mietobjekt ist an dem im Mietvertrag bezeichneten Tag bis 12.00 Uhr aufgeräumt und ausreichend gereinigt zu hinterlassen.
Der Vermieter („Wh26“) ist berechtigt, Bett und andere Wäsche kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist der
Vermieter („Wh26“) berechtigt, die Endreinigung des Mietobjekts vorzunehmen und zu berechnen.

10. Für Einflüsse und Zustände, die ausserhalb des Einflussbereiches vom Vermieter („Wh26“) liegen (Umwelteinflüsse, Unterbruch
von Strom oder Wasser, Unterbruch im Betrieb der Seilbahnen, öffentliche Verkehrsbeeinträchtigungen etc.) können diese
nicht haftbar gemacht werden. Kann das Mietobjekt aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der
Vermieter („Wh26“) das Recht, ein gleichwertiges Mietobjekt als Ersatz zu stellen, sofern dies möglich ist.

11. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertag solidarisch und unbeschränkt.

12. Inhalt des Mietvertrages ist nur, was schriftlich vereinbart ist. Der Vertrag bleibt wirksam, auch wenn einzelne Klauseln
unwirksam sein sollten. Dies gilt ebenso für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13. Wird die Wohnung („Wh26“) verkauft oder kann diese durch einen Schaden oder höhere Gewalt nicht bewohnt oder
übergeben werden, darf der Vermieter („Wh26“)  nach eigener Wahl den Vertrag der gemieteten Wohnung durch einen
gleichwertigen Wohnungstyp ersetzen. Ist dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, so kann der Vermieter („Wh26“)
wie auch der Mieter vom Mietvertrag bis zum eigentlichen Datum des vereinbarten Mietbeginns zurücktreten. Der Mieter erhält
in diesem Falle geleistete Vorauszahlungen ungekürzt zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegen der Vermieter („Wh26“) sind
ausgeschlossen.

14. Die Haftung vom Vermieter („Wh26“) auf Schadensersatz aufgrund Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

15. Es gelten die Gesetze der Schweizer Eidgenossenschaft. Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Brig, Kanton Wallis.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jeweils in ihrer aktuellen Fassung gültig und sind integraler Bestandteil
des jeweiligen Mietvertrages. Sie sind u.a. auf der Homepage des Vermieters („Wh26“) publiziert.

Zusatzvereinbarung für die Anmietung von der Ferienwohnung (Mietobjekt) Haus Weisshorn („Wh26“), Wohnung 26, Liftweg 9,
3987 Riederalp zum privaten Gebrauch über die Nutzung des W-LAN

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Dieser wird nur Mietern ausgehändigt, welche die nachfolgend ausgeführte Nutzungsvereinbarung akzeptieren.

16. Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner des Ferienobjektes sich an diese Nutzungs-
Vereinbarung halten und hält den Vermieter („Wh26“) im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.

17. Der Mieter bestätigt, dass er die in dieser Erklärung enthaltene Haftungsfreizeichnung des Vermieters („Wh26“) auch namens
der Mitbewohner akzeptiert und unterzeichnet. Mieter und Mitbewohner werde nachfolgend «Benutzer» genannt.

18. Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit in der Ferienwohnung/Ferienhaus beschränkt. Dabei kann
seitens des Vermieters („Wh26“) keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden.
Der Code darf Dritten nicht weitergegeben werden. Der Code verfällt nach Ablauf der Mietzeit.

19. Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter („Wh26“) keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach
Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer kein Recht, das W-LAN auf irgendeine bestimmte Weise
oder eine bestimmte Dauer zu nutzen.

20. Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung
für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des W-LAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur
Kenntnis, dass das W-LAN ausschliesslich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet.
Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich.

21. Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und der Download von rechts- oder sittenwidrigem Inhalt sind untersagt.

22. Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das W-LAN zum Upload oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung
rechts-, sittenwidriger oder urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden.

23. Jede missbräuchliche Verwendung des W-LAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den
Vermieter („Wh26“) nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt.

24. Sollte der Vermieter („Wh26“) durch die Verwendung des W-LAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen
Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter („Wh26“) diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

25. Bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die Verwendung des W-LAN jederzeit
ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weitere zivil- wie
strafrechtliche Schritte werden vorbehalten. Der Vermieter („Wh26“) ist im Übrigen berechtigt, bei begründetem Verdacht einer
Straftat, die zuständigen Behörden über den Mieter und/oder den Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren.
Im Weiteren ist der Vermieter („Wh26“) auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien samt Adresse des Mieters
und/oder der Benutzer mitzuteilen.

Wie wir diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern können

Wir behalten uns das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern. Es gilt die jeweils auf
unserer Website veröffentlichte Fassung.

Andrea & Markus Hirschi
Steinlera 4
3186 Düdingen
079 230 70 60


Stand November 2018
Kontakt
Andrea & Markus Hirschi
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079 704 77 34  /  079 230 70 60
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